Lieber Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
das Bayerische Kabinett hat mit der neuen Veränderungsverordnung vom 24. Februar beschlossen, dass in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, ab dem 1. März in Musikschulen Einzelunterricht wieder ermöglicht wird.
Wir begrüßen sehr diesen Schritt der Lockerung in unserem Bereich, weisen aber auf folgende Vorgaben hin und bitten um Beachtung. Für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte gilt in allen Räumen und auf allen Verkehrsflächen der Musikschule Maskenpflicht.
Über 15-jährige Schülerinnen und Schüler müssen FFP2-Masken tragen, für jüngere Schülerinnen und Schüler reicht auch eine medizinische (OP-)Maske aus. Diese Pflicht entfällt nur, soweit und solange das aktive Musizieren eine Maskenpflicht nicht zulässt. Sämtliche anderen kommunizierten Verhaltensregeln (Abstand durchgehend 2m, Hygienekonzept, Lüften, Nießetikette etc.) behalten ihre Gültigkeit. Gruppenangebote können leider aktuell noch nicht in Präsenzform durchgeführt werden. Für die Abstimmung des Stundenplans wird Ihre Lehrkraft an Sie herantreten und den Präsenz-(Einzel)-Unterricht besprechen. Schüler, die in Quarantäne sind, können Online-Meetings zu ihrer festen Unterrichtszeit erhalten.
Wir freuen uns sehr auf ein persönliches Wiedersehen und hoffen, dass auch in Gruppen- und Ensemblefächern der Unterricht bald wieder aufgenommen werden kann.
Mit herzlichen Grüßen
Carsten Reinberg
Schulleiter