FSJ-Ausschreibung 2022/23

Platz im Freiwilligendienst Kultur und Bildung an der Musikschule ab dem 1. September 2022 frei. Bewirb Dich jetzt!

Die Musikschule Ismaning bietet jungen Menschen die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst Kultur und Bildung zu machen. Das Freiwillige Soziale Jahr Kultur (FSJ Kultur) ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen bis 26 Jahre. Du engagierst dich 12 Monate lang als Freiwillige*r in Vollzeit an der Musikschule Ismaning und gewinnst einen umfassenden Einblick hinter die Kulissen einer professionellen Bildungseinrichtung mit mehr als 200 Veranstaltungen im Jahr. So lernst du das Arbeitsfeld Kultur intensiv kennen, sammelst vorberufliche Erfahrung und stärkst deine Persönlichkeit. Neben der praktischen Arbeit nimmst du an 25 Bildungstagen teil. Auf den vier übers Jahr verteilt stattfindenden Seminaren mit künstlerischen Workshops sowie auf weiteren Bildungstagen lernst du vieles über Kulturarbeit, kannst dich beruflich orientieren und persönlich weiterentwickeln.

Wenn du neugierig bist, melde dich gerne bei der Musikschule Ismaning für detaillierte Informationen. Allgemeine Informationen zum FSJ Kultur erhältst du beim in Bayern zuständigen Träger für die Freiwilligendienste Kultur und Bildung Spielmobile e.V.: freiwilligendienste-kultur-bildung-bayern.de.

Insgesamt stellt die Musikschule Ismaning zwei Freiwilligenplätze zur Verfügung. Über folgende Links erhältst Du eine Beschreibung des Tätigkeitsfeldes und kannst dich direkt anmelden:

https://anmelden.freiwilligendienste-kultur-bildung.de/detail/10695

https://anmelden.freiwilligendienste-kultur-bildung.de/detail/10723

Veröffentlicht am 25. April 2022

Musikschule spielt CD ein – Münchner Merkur vom 16.04.2022

Veröffentlicht am 20. April 2022

Spenden aus Solidaritätskonzert der Musikschule helfen ukrainischen Geflüchteten – Ortsnachrichten vom 8. April 2022

Veröffentlicht am 11. April 2022

Elterninformation vom 04.04.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, 

das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich, die nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist. Bayern setzt daher die Basisschutzmaßnahmen um.  

Vor diesem Hintergrund wird mit Inkrafttreten zum 3. April 2022 (Sonntag) eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen, gilt und den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft. Das bedeutet für den Unterrichtsbetrieb sowie die Veranstaltungen ab Montag, den 4. April 2022:   

1.       Es besteht keine Maskenpflicht mehr in den Innenräumen und für den Unterrichtsbetrieb der Musikschule. Dennoch bleiben die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken sowie freiwillige Hygienekonzepte.  

2.       Es gelten keine Zugangsregeln (2G oder 3G) mehr. Der Eingang zur Musikschule wie auch der Zugang von der Tiefgarage sind daher ab Montag, den 4. April wieder frei zugänglich. Die Schüler*innen können selbständig in das Haus und zum Unterrichtsraum kommen. 

3.       Kontaktbeschränkungen und Abstandspflichten werden aufgehoben. Der Foyerbereich im Erdgeschoss ist wieder geöffnet.  

4.       Veranstaltungen finden wieder ohne Obergrenzen von Besuchern, Abstands- und Maskenpflichten statt (z.B. Konzerte, Klassenvorspiele, Tag der offenen Tür). 

Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb und den Veranstaltungen finden Sie darüber hinaus auch immer auf unserer Website. 

Wir wünschen weiterhin viel Freude beim Musizieren und einen guten Start in die Woche.

Mit herzlichen Grüßen 

Carsten Reinberg
Schulleiter

Veröffentlicht am 8. April 2022

Elterninformationen vom 17.02.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

auf Basis der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (gültig bis 23.02.2022) gilt ab dem 17.02.2022 folgende Regelung:

Unterricht (3G)  

  • An Musikschulen gilt nun wieder 3G!
  • Zugang zu Musikschulen haben jetzt Personen, die geimpft, getestet oder genesen sind (Achtung, positive PCR-Tests als Nachweis für den Genesenenstatus gelten ab dem 15.01.2022 nur, wenn das Datum mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt! Dies gilt auch für Personen, die vor dem 15.01.2022 infiziert waren.)

Ausnahmen:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Noch nicht eingeschulte Kinder
  • Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, gelten als getestet und haben automatisch Zugang zur Musikschule
  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht, wenn der Abstand in geschlossenen Räumen von 1,5m nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
    • Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist (Vorlage Attest im Original), sind von der Maskenpflicht befreit.
    • Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag müssen eine medizinische Maske tragen.
    • Für alle weiteren Personengruppen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
    • Veranstalter sind verpflichtet die Einhaltung sicherzustellen.

Prüfungen (3G) 

  • Es gilt 3G, wobei für nicht geimpfte oder genesene Personen auch ein Schnelltest unter Aufsicht möglich ist

Die Musikschule ist zur Kontrolle der aktuellen gesetzlichen Corona-Regeln im Unterrichtsbetrieb wie auch bei den Veranstaltungen verpflichtet. Aus diesem Grund bleiben unter anderem der Zugang durch die Tiefgarage und Eingangstür des Musikschulgebäudes weiterhin geschlossen. Schüler*innen und Besucher*innen werden am Eingang abgeholt.

 

Veranstaltungen (2G) (z.B. Konzerte/Klassenvorspiele)

  • Infektionsschutzkonzepte sind nicht vorzulegen, wenn eine Veranstaltung oder Versammlung weniger als 1000 Personen umfasst. Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall die Erstellung eines Infektionsschutzkonzepts verlangen.
  • Bei Veranstaltungen müssen die Kontaktdaten nur noch bei mehr als 1000 Besucher*innen erfasst werden
  • Ab dem 17.02.2022 gilt bei Veranstaltungen allgemein 2G. Für den Besuch muss ein vollständiger Impf-/ oder ein gültiger Genesenennachweis vorgelegt werden

Ausnahmen:

  • Personen unter 14 Jahren benötigen keinen Impf-/Genesenennachweis
  • Minderjährige Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind zu Veranstaltungen zugelassen
  • Bei Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort durch Vorlage eines originalen, schriftlichen, ärztlichen Zeugnisses nachweisen können (dieses Zeugnis muss den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthalten) können bei Vorlage eines Tests (PCR oder auch PoC-Test), Zugang zu Veranstaltungen erhalten
  • Bei Veranstaltungen müssen Mitwirkende Schüler*innen der Musikschule 3G erfüllen
  • Des Weiteren gelten Personenobergrenzen. Maximal darf 75 % der Sitzplatzkapazität in Anspruch genommen werden, dabei ist die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m nicht mehr zwingend, es sollte aber so viel Abstand wie möglich eingehalten werden. Es gilt eine generelle Maskenpflicht.

 

Da sich die Beschluss- und Gesetzeslage jederzeit kurzfristig ändern kann. Schauen Sie bitte auch immer wieder auf unsere Website. Dort aktualisieren und präzisieren wir regelmäßig unsere Informationen.

Veröffentlicht am 18. März 2022

Elterninformationen vom 01.02.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
auf Basis der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (gültig bis 09.02.2022) dürfen wir Sie über folgende Maßnahmen informieren, die ab Mittwoch, den 12.01.2022 in Bayern gelten:

Unterricht (2G) gilt bis zu einer 7-Tage- Inzidenz von 1.000:
(weitere Einschränkungen bis zum 09.02.22 ausgesetzt)

  • Zugang zu Musikschulen haben nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind (2G). Zugelassen sind Kinder bis 14 Jahren ohne Impfung. Nicht geimpfte Minderjährige über 14 Jahre, die an der Schule regelmäßig getestet werden, haben weiterhin Zugang zur Musikschule. Schüler*innen ab
    18 Jahren müssen 2G erfüllen.

  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht, wenn der Abstand in geschlossenen Räumen von 1,5m nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
    • Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist (Vorlage Attest im Original), sind von der Maskenpflicht befreit.
    • Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag müssen eine medizinische Maske tragen.
    • Für alle weiteren Personengruppen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
    • Veranstalter sind verpflichtet die Einhaltung sicherzustellen.

Bei Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 1.000 gilt – bis diese Inzidenz 5 Tage in Folge wieder unterschritten wurde und dies von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bekannt gegeben wurde – Folgendes (ausgesetzt bis zum 09.02.22):

  • Präsenzunterricht ist untersagt,
  • Veranstaltungen sind nicht mehr erlaubt.

Prüfungen (3G Plus)

Nur wer geimpft oder genesen ist oder einen negativen PCR-Test vorweisen kann, darf an der Prüfung teilnehmen. Die Musikschule ist zur Kontrolle der aktuellen gesetzlichen Corona-Regeln im Unterrichtsbetrieb wie auch bei den Veranstaltungen verpflichtet. Aus diesem Grund bleiben unter anderem der Zugang durch die Tiefgarage und Eingangstür des Musikschulgebäudes bis auf weiteres geschlossen. Schüler*innen und Besucher*innen werden am Eingang abgeholt.

Veranstaltungen (2G Plus) (z.B. Konzerte/Klassenvorspiele)

  • Infektionsschutzkonzepte sind nicht vorzulegen, wenn eine Veranstaltung oder Versammlung weniger als 100 Personen umfasst. Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall die Erstellung eines Infektionsschutzkonzepts verlangen.
  • Bei Veranstaltungen müssen die Kontaktdaten nur noch bei mehr als 1.000 Besucher*innen erfasst werden.
  • Ab dem 12.01.2022 gilt bei Veranstaltungen allgemein 2G Plus. Damit benötigen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen negativen PoC-Antigen- oder PCR-Test.
    Ausnahmen:
    • Geimpfte Personen, die eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben benötigen keinen zusätzlichen Test und zwar ab Tag dieser Impfung
    • Personen unter 14 Jahren müssen keinen Impf-/Genesenennachweis vorweisen
    • Mitwirkende Schüler*innen bis 18 Jahre müssen keinen Impf-/Genesenennachweis vorweisen
    • Kinder bis zum sechsten Geburtstag und noch nicht eingeschulte Kinder müssen weder Test noch Impf-/Genesenennachweis vorzeigen
    • Schriftlich bestätigte tagesaktuelle Schultests ersetzen einen PoC-Test
  • Des Weiteren gelten Personenobergrenzen. Maximal darf 50 % der Sitzplatzkapazität in Anspruch genommen werden bei Einhaltung einer Abstandsregelung von 1,5 m. Es gilt eine generelle Maskenpflicht.
  • Bei 7-Tage-Inzidenzen über 1.000 sind Veranstaltungen verboten. (ausgesetzt bis zum 09.02.22)

Die Musikschule Ismaning ist bestrebt, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und Hygieneauflagen an der Durchführung des Präsenzunterrichts und von Veranstaltungen festzuhalten. Allerdings kann sich die Beschluss- und Gesetzeslage jederzeit kurzfristig ändern. Bitte schauen Sie daher auch immer wieder auf unsere Website. Dort aktualisieren und präzisieren wir regelmäßig unsere Informationen.

Veröffentlicht am 2. Februar 2022