Infoschreiben: Corona Regelung ab 09.11.2021

Für den Betrieb der Musikschule Ismaning gelten ab 09. November 2021 folgende Regelungen:

(Stand: 09. November 2021)

Aktuell steht die sogenannte Krankenhausampel des Landkreises München auf Rot. Als außerschulische Bildungseinrichtung darf die Musikschule weiterhin die 3G-Regelung anwenden. Ein Zugang ist für Geimpfte, Genesene und weiterhin auch für Personen mit negativem Schnelltest möglich.

Es gelten neben den bekannten AHA + L Regeln (Abstand, Hygiene, Maske, Lüften) folgende Regelungen:

  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
  • Maskenstandard FFP2; Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Im Unterricht kann – bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m – weiter ohne Maske unterrichtet werden. In den Innenräumen besteht die Pflicht zum Tragen von medizinischen Gesichts- bzw. FFP2-Masken
    – Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
    – Personen, die ein schriftliches, ärztliches Zeugnis vorlegen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus diversen Gründen nicht zuzumuten ist, sind vom Tragen der Maske befreit.
  • Besucher*innen, die nicht der Testpflicht an den allgemeinbildenden Schulen unterliegen, haben nur mit Status geimpft, genesen oder getestet (mindestens POC-Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Std.) Zugang in das Musikschulgebäude. Dies bedeutet, dass der Zugang zu einer Musikschule für Besucher*innen der 3G-Regel unterliegt, wobei Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen an den allgemeinbildenden Schulen unterliegen, als zugangsberechtigt gelten.
  • Für Veranstaltungen ist der Zugang nur mit Status geimpft oder genesen möglich (2G). Eine Ausnahme gilt lediglich für Kinder und Jugendliche, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für Schüler*innen, die dem regelmäßigen Testbetrieb der allgemeinbildenden Schulen unterliegen.
  • Von weiteren Einschränkungen sind die Musikschulen auf Grund ihrer Einordnung als außerschulische Bildungseinrichtungen nicht betroffen, die örtlichen Behörden können aber weitergehende Maßnahmen beschließen.

 

Sollten Sie zu den aktuellen Regelungen Fragen oder Unsicherheiten haben, wenden Sie sich bitte gerne vertrauensvoll an unsere Verwaltung oder Schulleitung.

Wir hoffen auf eine möglichst baldige Besserung der aktuell schwierigen Situation und freuen uns auf ein persönliches Wiedersehen!