Elterninformation vom 24.11.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

auf Basis der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (v. 23.11.21) sowie der gestrigen Beschlüsse des Bayerischen Kabinetts und des Bayerischen Landtags dürfen wir Sie über folgende Maßnahmen informieren, die ab Mittwoch, den 24.11.2021 in Bayern gelten:

Unterricht (2G) gilt bis zu einer Inzidenz von 1.000:

  • Zugang zu Musikschulen haben nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind (2G). Zugelassen sind ebenfalls noch nicht eingeschulte Kinder, Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie bis 18jährige Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Schüler*innen über 18 Jahre müssen 2G erfüllen.
  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht, wenn der Abstand in geschlossenen Räumen von 1,5m nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
  • Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist (Vorlage Attest im Original), sind von der Maskenpflicht befreit.
  • Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag müssen eine medizinische Maske tragen.
  • Für alle weiteren Personengruppen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Veranstalter sind verpflichtet die Einhaltung sicherzustellen.

Bei Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 1.000 gilt – bis diese Inzidenz 5 Tage in Folge wieder unterschritten wurde und dies von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bekannt gegeben wurde – Folgendes:

  • Präsenzunterricht ist untersagt,
  • Veranstaltungen sind nicht mehr erlaubt.

Prüfungen

Die Musikschule ist zur Kontrolle der aktuellen gesetzlichen Corona-Regeln im Unterrichtsbetrieb wie auch bei den Veranstaltungen verpflichtet. Aus diesem Grund bleiben unter anderem der Zugang durch die Tiefgarage und Eingangstür des Musikschulgebäudes bis auf weiteres geschlossen. Schüler*innen und Besucher*innen werden am Eingang abgeholt.

Veranstaltungen (2G Plus) z.B. Klassenvorspiele, Konzerte

  • Infektionsschutzkonzepte sind nicht vorzulegen, wenn eine Veranstaltung oder Versammlung weniger als 100 Personen umfasst. Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall die Erstellung eines Infektionsschutzkonzepts verlangen.
  • Bei Veranstaltungen müssen die Kontaktdaten nur noch bei mehr als 1.000 Besucher*innen erfasst werden.
  • Ab dem 24.11.2021 gilt bei Veranstaltungen allgemein 2G Plus. Damit benötigen geimpfte und genesene Besucher*innen und Mitwirkende zusätzlich einen tagesaktuellen negativen PoC-Schnelltest (ein Nachweis von z.B. allg.bild. Schule reicht hier nicht aus). Ungeimpfte mitwirkende Schüler*innen bis 18 Jahre müssen einen tagesaktuellen negativen PoC-Test vorweisen. Für Schüler*innen über 18 Jahre gilt 2G plus.
  • Des Weiteren gelten Personenobergrenzen. Maximal darf 25 % der Sitzplatzkapazität in Anspruch genommen werden bei Einhaltung einer Abstandsregelung von 1,5 m (d.h. 50 Personen Großer Saal). Es gilt eine generelle Maskenpflicht.
  • Bei 7-Tage-Inzidenzen über 1.000 sind Veranstaltungen verboten.

Die Musikschule Ismaning ist bestrebt, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und Hygieneauflagen an der Durchführung des Präsenzunterrichts und von Veranstaltungen festzuhalten. Allerdings kann sich die Beschluss- und Gesetzeslage jederzeit kurzfristig ändern. Bitte schauen Sie daher auch immer wieder auf unsere Website. Dort aktualisieren und präzisieren wir regelmäßig unsere Informationen.

Mit herzlichen Grüßen

Carsten Reinberg
Schulleiter