Elterninformationen vom 17.02.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

auf Basis der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (gültig bis 23.02.2022) gilt ab dem 17.02.2022 folgende Regelung:

Unterricht (3G)  

  • An Musikschulen gilt nun wieder 3G!
  • Zugang zu Musikschulen haben jetzt Personen, die geimpft, getestet oder genesen sind (Achtung, positive PCR-Tests als Nachweis für den Genesenenstatus gelten ab dem 15.01.2022 nur, wenn das Datum mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt! Dies gilt auch für Personen, die vor dem 15.01.2022 infiziert waren.)

Ausnahmen:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Noch nicht eingeschulte Kinder
  • Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, gelten als getestet und haben automatisch Zugang zur Musikschule
  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht, wenn der Abstand in geschlossenen Räumen von 1,5m nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
    • Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist (Vorlage Attest im Original), sind von der Maskenpflicht befreit.
    • Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag müssen eine medizinische Maske tragen.
    • Für alle weiteren Personengruppen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
    • Veranstalter sind verpflichtet die Einhaltung sicherzustellen.

Prüfungen (3G) 

  • Es gilt 3G, wobei für nicht geimpfte oder genesene Personen auch ein Schnelltest unter Aufsicht möglich ist

Die Musikschule ist zur Kontrolle der aktuellen gesetzlichen Corona-Regeln im Unterrichtsbetrieb wie auch bei den Veranstaltungen verpflichtet. Aus diesem Grund bleiben unter anderem der Zugang durch die Tiefgarage und Eingangstür des Musikschulgebäudes weiterhin geschlossen. Schüler*innen und Besucher*innen werden am Eingang abgeholt.

 

Veranstaltungen (2G) (z.B. Konzerte/Klassenvorspiele)

  • Infektionsschutzkonzepte sind nicht vorzulegen, wenn eine Veranstaltung oder Versammlung weniger als 1000 Personen umfasst. Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall die Erstellung eines Infektionsschutzkonzepts verlangen.
  • Bei Veranstaltungen müssen die Kontaktdaten nur noch bei mehr als 1000 Besucher*innen erfasst werden
  • Ab dem 17.02.2022 gilt bei Veranstaltungen allgemein 2G. Für den Besuch muss ein vollständiger Impf-/ oder ein gültiger Genesenennachweis vorgelegt werden

Ausnahmen:

  • Personen unter 14 Jahren benötigen keinen Impf-/Genesenennachweis
  • Minderjährige Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind zu Veranstaltungen zugelassen
  • Bei Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort durch Vorlage eines originalen, schriftlichen, ärztlichen Zeugnisses nachweisen können (dieses Zeugnis muss den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthalten) können bei Vorlage eines Tests (PCR oder auch PoC-Test), Zugang zu Veranstaltungen erhalten
  • Bei Veranstaltungen müssen Mitwirkende Schüler*innen der Musikschule 3G erfüllen
  • Des Weiteren gelten Personenobergrenzen. Maximal darf 75 % der Sitzplatzkapazität in Anspruch genommen werden, dabei ist die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m nicht mehr zwingend, es sollte aber so viel Abstand wie möglich eingehalten werden. Es gilt eine generelle Maskenpflicht.

 

Da sich die Beschluss- und Gesetzeslage jederzeit kurzfristig ändern kann. Schauen Sie bitte auch immer wieder auf unsere Website. Dort aktualisieren und präzisieren wir regelmäßig unsere Informationen.

Veröffentlicht am 18. März 2022

Elterninformationen vom 01.02.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
auf Basis der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (gültig bis 09.02.2022) dürfen wir Sie über folgende Maßnahmen informieren, die ab Mittwoch, den 12.01.2022 in Bayern gelten:

Unterricht (2G) gilt bis zu einer 7-Tage- Inzidenz von 1.000:
(weitere Einschränkungen bis zum 09.02.22 ausgesetzt)

  • Zugang zu Musikschulen haben nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind (2G). Zugelassen sind Kinder bis 14 Jahren ohne Impfung. Nicht geimpfte Minderjährige über 14 Jahre, die an der Schule regelmäßig getestet werden, haben weiterhin Zugang zur Musikschule. Schüler*innen ab
    18 Jahren müssen 2G erfüllen.

  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht, wenn der Abstand in geschlossenen Räumen von 1,5m nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
    • Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist (Vorlage Attest im Original), sind von der Maskenpflicht befreit.
    • Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag müssen eine medizinische Maske tragen.
    • Für alle weiteren Personengruppen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
    • Veranstalter sind verpflichtet die Einhaltung sicherzustellen.

Bei Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 1.000 gilt – bis diese Inzidenz 5 Tage in Folge wieder unterschritten wurde und dies von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bekannt gegeben wurde – Folgendes (ausgesetzt bis zum 09.02.22):

  • Präsenzunterricht ist untersagt,
  • Veranstaltungen sind nicht mehr erlaubt.

Prüfungen (3G Plus)

Nur wer geimpft oder genesen ist oder einen negativen PCR-Test vorweisen kann, darf an der Prüfung teilnehmen. Die Musikschule ist zur Kontrolle der aktuellen gesetzlichen Corona-Regeln im Unterrichtsbetrieb wie auch bei den Veranstaltungen verpflichtet. Aus diesem Grund bleiben unter anderem der Zugang durch die Tiefgarage und Eingangstür des Musikschulgebäudes bis auf weiteres geschlossen. Schüler*innen und Besucher*innen werden am Eingang abgeholt.

Veranstaltungen (2G Plus) (z.B. Konzerte/Klassenvorspiele)

  • Infektionsschutzkonzepte sind nicht vorzulegen, wenn eine Veranstaltung oder Versammlung weniger als 100 Personen umfasst. Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall die Erstellung eines Infektionsschutzkonzepts verlangen.
  • Bei Veranstaltungen müssen die Kontaktdaten nur noch bei mehr als 1.000 Besucher*innen erfasst werden.
  • Ab dem 12.01.2022 gilt bei Veranstaltungen allgemein 2G Plus. Damit benötigen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen negativen PoC-Antigen- oder PCR-Test.
    Ausnahmen:
    • Geimpfte Personen, die eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben benötigen keinen zusätzlichen Test und zwar ab Tag dieser Impfung
    • Personen unter 14 Jahren müssen keinen Impf-/Genesenennachweis vorweisen
    • Mitwirkende Schüler*innen bis 18 Jahre müssen keinen Impf-/Genesenennachweis vorweisen
    • Kinder bis zum sechsten Geburtstag und noch nicht eingeschulte Kinder müssen weder Test noch Impf-/Genesenennachweis vorzeigen
    • Schriftlich bestätigte tagesaktuelle Schultests ersetzen einen PoC-Test
  • Des Weiteren gelten Personenobergrenzen. Maximal darf 50 % der Sitzplatzkapazität in Anspruch genommen werden bei Einhaltung einer Abstandsregelung von 1,5 m. Es gilt eine generelle Maskenpflicht.
  • Bei 7-Tage-Inzidenzen über 1.000 sind Veranstaltungen verboten. (ausgesetzt bis zum 09.02.22)

Die Musikschule Ismaning ist bestrebt, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und Hygieneauflagen an der Durchführung des Präsenzunterrichts und von Veranstaltungen festzuhalten. Allerdings kann sich die Beschluss- und Gesetzeslage jederzeit kurzfristig ändern. Bitte schauen Sie daher auch immer wieder auf unsere Website. Dort aktualisieren und präzisieren wir regelmäßig unsere Informationen.

Veröffentlicht am 2. Februar 2022

Ismaninger Ortsnachrichten 03.12.2021: Gedenkkonzert Andreas Fell, 18. Musikwettbewerb

Veröffentlicht am 10. Dezember 2021

Ergebnisse 18. Musikwettbewerb

Leistung macht Spaß! Schülerinnen und Schüler mit beeindruckenden Leistungen beim 18. Musikwettbewerb der Musikschule

Beim diesjährigen Musikwettbewerb der Musikschule Ismaning zeigten sich wieder außerordentliche Talente. Insgesamt 20 Schülerinnen und Schüler stellten sich der Herausforderung und haben in der Vorbereitung Fleiß und Durchhaltevermögen bewiesen. Verdientermaßen erreichten alle Teilnehmer*innen des Wettbewerbs, die in entsprechenden Altersgruppen eingeteilt waren, einen Preis. Die Jury vergab Punkte für die Wertungsvorspiele, für herausragende Leistungen gab es schließlich einen 1. Preis. Die volle Punktzahl von 25 Punkten wird dabei nur sehr selten vergeben. Die zehnjährige Mathilda Schäffler am Klavier sowie die dreizehnjährige Dhara Ersan am Cello haben mit ihrem weit entwickelten Solo-Vorspiel die Jury so sehr überzeugt, dass sie sich nun über die volle Punktzahl freuen können.
Ausgezeichnet wurden im Einzelnen:

Veröffentlicht am 3. Dezember 2021

Elterninformation vom 24.11.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

auf Basis der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (v. 23.11.21) sowie der gestrigen Beschlüsse des Bayerischen Kabinetts und des Bayerischen Landtags dürfen wir Sie über folgende Maßnahmen informieren, die ab Mittwoch, den 24.11.2021 in Bayern gelten:

Unterricht (2G) gilt bis zu einer Inzidenz von 1.000:

  • Zugang zu Musikschulen haben nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind (2G). Zugelassen sind ebenfalls noch nicht eingeschulte Kinder, Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie bis 18jährige Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Schüler*innen über 18 Jahre müssen 2G erfüllen.
  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht, wenn der Abstand in geschlossenen Räumen von 1,5m nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
  • Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist (Vorlage Attest im Original), sind von der Maskenpflicht befreit.
  • Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag müssen eine medizinische Maske tragen.
  • Für alle weiteren Personengruppen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Veranstalter sind verpflichtet die Einhaltung sicherzustellen.

Bei Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 1.000 gilt – bis diese Inzidenz 5 Tage in Folge wieder unterschritten wurde und dies von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bekannt gegeben wurde – Folgendes:

  • Präsenzunterricht ist untersagt,
  • Veranstaltungen sind nicht mehr erlaubt.

Prüfungen

Die Musikschule ist zur Kontrolle der aktuellen gesetzlichen Corona-Regeln im Unterrichtsbetrieb wie auch bei den Veranstaltungen verpflichtet. Aus diesem Grund bleiben unter anderem der Zugang durch die Tiefgarage und Eingangstür des Musikschulgebäudes bis auf weiteres geschlossen. Schüler*innen und Besucher*innen werden am Eingang abgeholt.

Veranstaltungen (2G Plus) z.B. Klassenvorspiele, Konzerte

  • Infektionsschutzkonzepte sind nicht vorzulegen, wenn eine Veranstaltung oder Versammlung weniger als 100 Personen umfasst. Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall die Erstellung eines Infektionsschutzkonzepts verlangen.
  • Bei Veranstaltungen müssen die Kontaktdaten nur noch bei mehr als 1.000 Besucher*innen erfasst werden.
  • Ab dem 24.11.2021 gilt bei Veranstaltungen allgemein 2G Plus. Damit benötigen geimpfte und genesene Besucher*innen und Mitwirkende zusätzlich einen tagesaktuellen negativen PoC-Schnelltest (ein Nachweis von z.B. allg.bild. Schule reicht hier nicht aus). Ungeimpfte mitwirkende Schüler*innen bis 18 Jahre müssen einen tagesaktuellen negativen PoC-Test vorweisen. Für Schüler*innen über 18 Jahre gilt 2G plus.
  • Des Weiteren gelten Personenobergrenzen. Maximal darf 25 % der Sitzplatzkapazität in Anspruch genommen werden bei Einhaltung einer Abstandsregelung von 1,5 m (d.h. 50 Personen Großer Saal). Es gilt eine generelle Maskenpflicht.
  • Bei 7-Tage-Inzidenzen über 1.000 sind Veranstaltungen verboten.

Die Musikschule Ismaning ist bestrebt, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und Hygieneauflagen an der Durchführung des Präsenzunterrichts und von Veranstaltungen festzuhalten. Allerdings kann sich die Beschluss- und Gesetzeslage jederzeit kurzfristig ändern. Bitte schauen Sie daher auch immer wieder auf unsere Website. Dort aktualisieren und präzisieren wir regelmäßig unsere Informationen.

Mit herzlichen Grüßen

Carsten Reinberg
Schulleiter

Veröffentlicht am 25. November 2021

Infoschreiben: Corona Regelung ab 09.11.2021

Für den Betrieb der Musikschule Ismaning gelten ab 09. November 2021 folgende Regelungen:

(Stand: 09. November 2021)

Aktuell steht die sogenannte Krankenhausampel des Landkreises München auf Rot. Als außerschulische Bildungseinrichtung darf die Musikschule weiterhin die 3G-Regelung anwenden. Ein Zugang ist für Geimpfte, Genesene und weiterhin auch für Personen mit negativem Schnelltest möglich.

Es gelten neben den bekannten AHA + L Regeln (Abstand, Hygiene, Maske, Lüften) folgende Regelungen:

  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
  • Maskenstandard FFP2; Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Im Unterricht kann – bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m – weiter ohne Maske unterrichtet werden. In den Innenräumen besteht die Pflicht zum Tragen von medizinischen Gesichts- bzw. FFP2-Masken
    – Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
    – Personen, die ein schriftliches, ärztliches Zeugnis vorlegen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus diversen Gründen nicht zuzumuten ist, sind vom Tragen der Maske befreit.
  • Besucher*innen, die nicht der Testpflicht an den allgemeinbildenden Schulen unterliegen, haben nur mit Status geimpft, genesen oder getestet (mindestens POC-Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Std.) Zugang in das Musikschulgebäude. Dies bedeutet, dass der Zugang zu einer Musikschule für Besucher*innen der 3G-Regel unterliegt, wobei Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen an den allgemeinbildenden Schulen unterliegen, als zugangsberechtigt gelten.
  • Für Veranstaltungen ist der Zugang nur mit Status geimpft oder genesen möglich (2G). Eine Ausnahme gilt lediglich für Kinder und Jugendliche, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für Schüler*innen, die dem regelmäßigen Testbetrieb der allgemeinbildenden Schulen unterliegen.
  • Von weiteren Einschränkungen sind die Musikschulen auf Grund ihrer Einordnung als außerschulische Bildungseinrichtungen nicht betroffen, die örtlichen Behörden können aber weitergehende Maßnahmen beschließen.

 

Sollten Sie zu den aktuellen Regelungen Fragen oder Unsicherheiten haben, wenden Sie sich bitte gerne vertrauensvoll an unsere Verwaltung oder Schulleitung.

Wir hoffen auf eine möglichst baldige Besserung der aktuell schwierigen Situation und freuen uns auf ein persönliches Wiedersehen!

Veröffentlicht am 9. November 2021

Münchner Merkur-Artikel vom 27.10.21: Ein Mordsvergnügen

Veröffentlicht am 28. Oktober 2021

Elterninformation vom 10.09.2021 (14. BayIfSMV)

Hygiene- und Infektionsrichtlinien für den Musikschulunterricht der Musikschule Ismaning  auf Basis der 14.Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14.BaylfSchMV)  vom 02.09.2021

Aufgrund der aktuellen Beschränkung durch den Coronavirus (SARS-CoV2) gelten bis auf weiteres die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensschutzregeln und -empfehlungen, wie das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette, sowie eine gute Händehygiene.

Darüber hinaus sind bei Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs der Musikschule Ismaning folgende weitere Hygiene– und Infektionsschutzmaßnahmen für Lehrkräfte und Schüler (m/w/d) zwingend zu beachten und anzuwenden:

I.     Geltungszeitraum

Wird durch das zuständige Landratsamt amtlich bekannt gemacht.

II.    Für den Unterricht in Musikschulen gilt:

  1. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 gibt es keine Zugangsbeschränkungen.
  2. Ab einer 7-Tage Inzidenz von 35 haben nur Schüler*innen Zugang zur Musikschule Ismaning, die Impf-, Genesenen oder Testnachweise vorlegen können. Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind vollständig Geimpfte (ab Tag 15) und Genesene. Alle anderen Personen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Ein Selbsttest ist nicht zulässig.

Wir bitten Sie daher, einen entsprechenden Nachweis (vollständiger Impfnachweis oder Genesenennachweis oder PCR-Test/PoC-PCR-Test vor     höchstens 48 Stunden, POC-Antigentest vor höchstens 24 Stunden) zum Unterricht mitzubringen.

Wir haben eine bußgeldbewehrte Pflicht zur Überprüfung des entsprechenden Nachweises.

  1. Getesteten Personen stehen gleich:
  • Kinder bis zum 6 Geburtstag
  • noch nicht eingeschulte Kinder
  • Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden
  1. Der Nachweis ist unaufgefordert der Lehrkraft, bzw. in der Verwaltung vorzulegen.
  2. Eine Kontaktdatenerfassung zur Nachverfolgung ist nicht mehr notwendig.

Wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann, entfällt die Maskenpflicht. Dies gilt auch für Gruppenunterricht oder Ensemblestunden. Bitte beachten Sie diese Abstandsregelungen in Hinblick auf die Maskentragepflicht besonders bei größeren Ensembles! Konkret bedeutet dies nun auch, dass vierhändiges Klavierspiel wieder möglich ist, wenn beide Spielenden eine medizinische Maske tragen. In den Grundfächern sind nur die anwesenden Erwachsenen zum Tragen einer Maske verpflichtet, sollte der Mindestabstand (auch zu den Kindern!) nicht durchgehend gewahrt werden können.

III. Für Veranstaltungen gilt:

Veranstalter und Betreiber kultureller Einrichtungen haben künftig ein Wahlrecht, ob ein Mindestabstand von 1,5 m unter Wegfall der Maskenpflicht am Platz eingehalten oder bei Maskenpflicht am Platz auf Mindestabstände verzichtet wird. Für größere Veranstaltungen (ab 1.000 Personen) gibt es unter § 4 der 14. BaylfSMV weitergehende Regelungen.

IV. Prüfungen

Es bestehen keine Zugangsbeschränkungen.

V. Hygienemaßnahmen

a) Persönliche Hygiene

  1. Alle Lehrkräfte und Schüler*innen und Begleitpersonen sind verpflichtet sich unverzüglich nach Betreten des Unterrichtsgebäudes und der Nutzung der Toilette gründlich die Hände zu waschen oder sich die Hände zu desinfizieren.
  2. Einhaltung der Husten- und Niesetikette.
  3. Verzicht auf Körperkontakt (Händeschütteln, Hilfestellungen/ Korrekturen im Unterricht).

b) Raumhygiene

  1. Die Türklinken, Lichtschalter und genutzten Oberflächen sind mittels Wischdesinfektion zu reinigen.
  2. Der Unterrichtsraum ist nach jeder Unterrichtsstunde intensiv durch eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung zu durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten (mind. 5 Minuten), wenn möglich auch während des Unterrichts zu lüften. Ist eine Stoß- oder Querlüftung nicht möglich, muss durch längere Lüftungszeit und Öffnen von Türen ein ausreichender Luftaustausch erfolgen.
  3. Der Eintritt der Schüler*innen in den Unterrichtsraum erfolgt nach Aufforderung durch die Lehrkraft.
  4. Es gilt ein Zutrittsverbot für Personen, die Fieber, Husten, Durchfall oder andere Krankheitsanzeichen aufweisen.
  5. Auch anderweitig erkrankte Schüler*innen und Schüler ist die Teilnahme am Präsenzunterricht untersagt. Die Lehrkraft ist verpflichtet, bei Erkältungssymptomen den Unterricht nicht zu erteilen.

Bitte   beim   Betreten       des     Gebäudes/der         Unterrichtsstätten beachten!!!!!!!!!!

I. Aufgrund der Regelungen der 14. Bayerischen Infektions- schutzmaßnahmenverordnung und der aktuellen 7-Tage Inzidenz über 35 im Landkreis München ist der Zutritt zur Musikschule Ismaning und in den extern genutzten Unterrichtsstätten nur denjenigen Personen gestattet, die einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen können.

II. Der Nachweis ist unaufgefordert bei der Lehrkraft oder der Verwaltung vorzulegen.

 

Ismaning, den 10.09.2021

Gez. C. Reinberg, Schulleiter

Veröffentlicht am 13. September 2021

Münchner Merkur-Artikel vom 22.07.21: Im Tanzschritt zurück ins 17. Jahrhundert

Veröffentlicht am 26. Juli 2021

Münchner Merkur-Artikel vom 10.07.21: Höfische Tänze im Innenhof der Seidl-Mühle

Veröffentlicht am 17. Juli 2021