Gebühren

Gebühren

Gebührenordnung ab 09.26

Hier finden Sie unsere Gebührenordnung. Gültig ab 01.09.2026:

1. Allgemeines
1.1. Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Gebühren erhoben.
1.2. Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Besuch der Unterrichtseinrichtung.
1.3. Die Gebührenpflicht endet mit dem genehmigten Austritt aus der Musikschule.

2. Fachgebühren
Die Unterrichtsgebühren für den Besuch der Musikschule betragen für:

2.1. Grundfächer
ZWERGERLGARTEN für Kleinkinder (1 bis 2 Jahre)
DAUER: ½ Jahr (wöchentlich 45 Minuten)
MONATSGEBÜHR: € 34,00

MUSIKGARTEN für Kleinkinder ( 2 bis 4 Jahre)
Musikgarten I für 2jährige (Stichtag 30.09.)
Musikgarten II für 3jährige (Stichtag 30.09.)
MONATSGEBÜHR: 45 Minuten € 34,00

MUSIKALISCHE FRÜHERZIEHUNG:
BEGINN ein oder zwei Jahre vor der Einschulung
DAUER: 2 Jahre (wöchentlich 50 Minuten)
MINDESTALTER: 4 Jahre (Stichtag: 30.09.)
GRUPPENSTÄRKE: 10-12 Kinder
MONATSGEBÜHR: € 35,00

MUSIKALISCHE GRUNDAUSBILDUNG:
Elementare Musiklehre/Singklassen/Rhythmikschule
Innerhalb der Grundschuljahre (1. – 4. Klasse)
DAUER: 1 Jahr (wöchentlich 50 Minuten)
GRUPPENSTÄRKE: ca. 12 Kinder
MONATSGEBÜHR: € 35,00

IKARUS Instrumentenkarussell
Vorstellung von 6-8 Instrumenten
Innerhalb der Grundschuljahre (1.- 4.Klasse)
DAUER: 1 Jahr (wöchentlich 50 Minuten)
MONATSGEBÜHR € 69,00

KLANGWERKSTATT
Vorstellung und Bau von 6-8 Instrumenten
Innerhalb der Grundschuljahre (1.-4.Klasse)
DAUER: 1 Jahr (wöchentlich 60 Minuten)
MONATSGEBÜHR € 69,00

2.2. Instrumental-/ Vokalunterricht Monatsgebühr
2er-Gruppenunterricht 45 Minuten € 71,00
3er-Gruppenunterricht 45 Minuten € 46,00
3er-Gruppenunterricht 60 Minuten € 62,00
4er-Gruppenunterricht 45 Minuten € 34,00
4er-Gruppenunterricht 60 Minuten € 45,00
Einzelunterricht 30 Minuten € 92,00
Einzelunterricht 45 Minuten € 135,00

2.3. Hauptfachunterricht 14-tägig nach Gutscheinsystem (ab 16 Jahren)
Diese 14-tägige Unterrichtsform ist ein Angebot speziell für Berufstätige
(17 Unterrichtsstunden / Schuljahr).
Monatsgebühr
Einzelunterricht 17×45 Minuten € 69,00
2er Gruppe 17×60 Minuten € 46,00

3. Ensemble-/Ergänzungsfächer Monatsgebühr
Ensemble mit Hauptfachunterricht € 12,50
Ensemble ohne Hauptfachunterricht € 25,00
Chor, Orchester, Big-Band mit Hauptfachunterricht € 12,50
Chor, Orchester, Big-Band ohne Hauptfachunterricht € 15,00

Kreativer Kindertanz 50 Minuten € 31,00
Musiktheater I 60 Minuten € 15,00
Musiktheater II 90 Minuten € 22,00
Musicalklasse I 60 Minuten € 22,00
Musicalklasse II 75 Minuten € 35,00
Musicalcompany 90 Minuten € 47,00
Schlagzeug Plus/3er Gruppe 45 Minuten € 47,00
Rhythmik für Jugendl./Erwachsene 50 Minuten € 42,00*
Veeh-Harfe 60 Minuten € 31,00*

4. Erwachsenenzuschlag (EWZ)
Erwachsenen ab 25 Jahre (Stichtag: 1.September des betreffenden Schuljahres) werden auf die Gebühren ein Aufschlag in Höhe von 30% berechnet.
* vom Erwachsenenzuschlag ausgenommen.

5. Auswärtigenzuschlag
Schüler/-innen mit Wohnsitz außerhalb der Gemeinde Ismaning wird ein Zuschlag in Höhe von 40% auf die Gebührensätze der Musikschule erhoben. Der Erwachsenenzuschlag wird in diesem Fall nicht berechnet. Auswärtige sind von allen sonstigen Ermäßigungen ausgenommen.

6. Workshops/Kurse, Ergänzungsfächer und Ergänzende Einrichtungen
Es gelten die Gebühren der Ausschreibung in jeweils neuester Fassung.

§ 2 Gebühren für die Überlassung von Instrumenten

1. Allgemeines
1.1. Grundsätzlich soll der Schüler bei Beginn des Instrumentalunterrichts im Besitz des zu erlernenden Instrumentes sein. Im Rahmen der Bestände der Musikschule können
Instrumente gemietet werden.

1.2. Für die vorübergehende Überlassung schuleigener Instrumente werden Gebühren erhoben.
1.3. Die Gebührenpflicht entsteht mit der Entgegennahme des Instruments.
1.4. Die Gebührenpflicht endet mit der Rückgabe des Instruments.

2. Mietgebühr
Die Mietgebühr richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert.

Instrumente Mietgebühr
Akkordeon, Geige, Gitarre, Querflöte monatlich 22,00 €
Cello, Klarinette, Trompete monatlich 25,00 €
Bass-Klarinette, Fagott monatlich 30,00 €

§ 3 Gebührenermäßigung

1.1. Ermäßigung aus sozialen Gründen
Auf Antrag erhalten Teilnehmer mit Hauptwohnsitz in Ismaning Gebührenermäßigungen, wenn deren Bruttogesamteinkommen das Doppelte der Regelsätze der Sozialhilfe zuzüglich einer Miete (Richtsatz) nicht übersteigt.

1.2. Befreiung vom Erwachsenenzuschlag (EWZ)
Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Freiwilligendienstleistende, die mit Stichtag 01.September des betreffenden Schuljahres über 25 Jahre alt sind, werden gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung vom dem, unter §1/4. festgesetzten Erwachsenenzuschlag (EWZ) befreit. Diese Regelung gilt auch für Schwerbehinderte mit einem nachgewiesenen Behinderungsgrad von wenigstens 50 Prozent. Eine Beendigung des Ausbildungs- oder Dienstverhältnisses ist der Musikschule unverzüglich anzuzeigen. Bei Versäumnis dieser Anzeige wird der EWZ rückwirkend für das laufende Schuljahr nachberechnet.
Teilnehmer, die mit Stichtag 1. September des betreffenden Schuljahres das 65. Lebensjahr vollendet haben, werden auf Antrag von dem unter § 1 Nr. 4 festgesetzten EWZ befreit.

2. Geschwisterermäßigung (GSE)
Werden 2 oder mehr Kinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; Stichtag 1. September des betreffenden Schuljahres) einer Familie in der Musikschule unterrichtet, wird für jedes Kind folgende Ermäßigung auf die Fachgebühren gewährt:
bei 2 Kindern 10 % der Fachgebühren für jedes Kind
bei 3 Kindern 20 % der Fachgebühren für jedes Kind
und jedes weitere Kind 30 % der Fachgebühren für jedes Kind

3. Familienermäßigung
Erhalten Mütter oder Väter von Schülern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Stichtag 1. September des betreffenden Schuljahres) Instrumentalunterricht in der Musikschule, so wird zur Förderung der Familienmusik der Erwachsenenzuschlag §1/4. auf 20% ermäßigt.
Der Antrag muss mit der Anmeldung eingereicht werden.

4. Mehrfächerermäßigung
Belegt ein Schüler/ eine Schülerin mehr als ein instrumentales/vokales Hauptfach, werden
die Fachgebühren aller instrumentalen/vokalen Hauptfächer um 10% ermäßigt (bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres; Stichtag 1. September des betreffenden Schuljahres).
Hat eine Schülerin/ein Schüler bereits Geschwisterermäßigung auf die Fachgebühren erhalten,
so wird die Mehrfächerermäßigung von den bereits ermäßigten Fachgebühren berechnet.

 

§ 5 Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 01.09.2026 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Fassungen.
Ismaning, 15.04.2026